GENERAL-POLICE

GePo Verlage

General-Police Verlage

Spezialkonzept für Verlage

 

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  • Berechnung nach Umsatz
  • 1.000.000  € bis 5.000.000 € Deckungssumme (je nach Umsatzgruppe)
  • Inhalt, Elektronik, Betriebshaftpflicht, Glas, Werkverkehr

 

  • ...und wir kümmern uns um die Abwicklung der Altverträge!

Inhalt

Inhalt

Inhalt (Ware und Einrichtung) mitversichert bis 5.000.000 €

Versicherte Gefahren:

  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Vandalismus,   
  • Leitungswasser,
  • Sturm / Hagel,
  • erweiterte Elementarschäden,

Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechung

Inhalt (Ware und Einrichtung) mitversichert bis 5.000.000 €

Versicherte Gefahren:

  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Vandalismus,   
  • Leitungswasser,
  • Sturm / Hagel,
  • erweiterte Elementarschäden,

Elektronik

Elektronik

Elektronik mitversichert bis 50.000 €

 

Versicherte Gefahren:

  • alle elektronischen Geräte,
  • im Wesentlichen EDV-Anlagen,
  • Faxgeräte,
  • Telefonanlage

Glasbruch

Glasbruch

Glasbruch mitversichert bis 20.000 €

 

Versicherte Gefahren:

  • Komplette Außen- und Innenverglasung inkl. Vitrinen
  • Leuchtreklame bis 3.000,-

Transport

Transport
  • Werkverkehr mit Domizilklausel mitversichert bis 10.000 €

 

Haftpflicht

Haftpflicht
  • Personen- u. Sachschäden mitversichert bis 5.000.000 €
  • Vermögensschäden mitversichert bis 200.000 €
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € je Schaden als vereinbart (außer Privat-Haftpflicht)

Rechtsschutz

Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Fahrer-Rechtsschutz

und vieles mehr...

Cyberschutz

Cyberschutz
  • Kosten für IT-Forensik
  • Informationskosten
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten

 

Inhaltsversicherung (Waren und Vorräte)

 

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften begünstigt wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, es wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Schadenbeispiele

Überflutung eines Elektroniklagers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge war das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

 

Einbruch und Vandalismus im Zoo- und Angelgeschäft

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Es werden auch die PCs im Büro zerstört.

 

Brand in Gemischtwarenhandel

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, entstanden für den Besitzer die Kosten für zehn Tage Reinigungsarbeiten, für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung.

 

Dach einer Lagerhalle wird abgedeckt

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert eindringen und die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.


 

Betriebsunterbrechung

 

Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.

Was ist versichert?

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich an die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot mit enthalten sind:

  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
  • Rückstau

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert)
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung - die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

 

Schadenbeispiele

 

Sturm deckt Lagerdach ab

Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach abhob, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

 

Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft

In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt und Ware nachbestellt war, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes. Das entgangene Weihnachtsgeschäft sorgte für erhebliche Gewinneinbußen.

 

Einbruch und Vandalismus in einem Schreibwarengeschäft

In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen Einrichtung und Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.

 

Brandschaden bei einem Automobil-Hersteller

Bei einem Automobil-Hersteller ist ein Brandschaden in der Lackiererei entstanden, so dass an dem vorgelagerten Karosseriebau einerseits und an den nachgeschalteten Fließbändern andererseits nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann, obwohl dort selbst kein Sachschaden entstanden ist. Die Lackiererei, der Karosseriebau und die Fließbänder befinden sich auf verschiedenen Versicherungsgrundstücken. Durch die Unterbrechung in der Lackiererei und als Folge bzw. Wechselwirkung auch die Unterbrechung im Karosseriebau bzw. an den Fließbändern tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein (Wechselwirkungsschaden)

 

Brandschaden bei einem Zulieferer

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert eindringen und die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.


 

Elektronikversicherung

 

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.

Was ist versicherbar?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Elektronische Kassen und Waagen
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik

Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Abnutzung und Alterung
  • Werkzeuge und Verschleißteile
  • Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
  • Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko als mitversichert.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte, bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ersetzt werden in den meisten Fällen die Kosten für die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur sowie für die Aufräumarbeiten.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Datenversicherung

Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb entwickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung ersetzt die Kosten, die man nicht erwirtschaften kann, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.

 

Mehrkostenversicherung

Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist. Z.B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.

 

Schadenbeispiele

 

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines Architekturbüros. Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf 3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner neu einzurichten.

Missgeschick

Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage des Unternehmens eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.

 

Wochenende

Nach Sprechstundenschluss am Freitagmittag vergaßen die Mitarbeiter einer Arztpraxis die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Praxisbetrieb über drei Tage nicht möglich war.

 

Tablet aus Auto gestohlen

Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Vertreter der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Tablet-PC aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar. Der Schaden wurde auf 1.500 € geschätzt.

 

Blumen

Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch, bei dem durch den Sturz Display und Festplatte beschädigt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

 


 

Glasbruchversicherung

 

Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.

Was ist versichert?

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich an die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot mit enthalten sind:

  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
  • Rückstau

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert)
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung - die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

 

Schadenbeispiele

 


 

Transportversicherung

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
  • Vorsatz

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:

  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?

Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:

  • die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Sinnvolle Ergänzungen

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.

 

Schadenbeispiele

Beschädigung

Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast einer halben Million Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.

 
Unfall

Ein Lkw, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf der Autobahn in dichtem Nebel in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die Polizei ermittelte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.
 
Falschauslieferung

Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn verschickt werden sollten, wurde wegen einer falschen Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung abgedeckt.
 
Diebstahl

Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine Lkw-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports übernommen. Der Lkw wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.
 

 

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung

 

Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.

Was ist versichert?

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich an die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot mit enthalten sind:

  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
  • Rückstau

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert)
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung - die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

 

Schadenbeispiele

 


 

Highlights

 

Inhalt (Ware und Einrichtung) mitversichert bis 5.000.000 €

Versicherte Gefahren:

  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Vandalismus,
  • Leitungswasser,
  • Sturm / Hagel,
  • erweiterte Elementarschäden,
  • Schulbuchgeschäft bis 500.000 €
Betriebsunterbrechung  mitversichert bis  5.000.000 €
  •  für alle oben genannten Gefahren
Elektronik mitversichert bis 50.000 €
  • alle elektronischen Geräte,
  • im Wesentlichen EDV-Anlagen,
  • Faxgeräte, Telefonanlage,
  • und elektrische Kassen.
Glasbruch mitversichert bis 20.000 €
  • Komplette Außen- und Innenverglasung inkl. Vitrinen
  • (Leuchtreklame bis 3.000,-€)
Transport mitversichert bis 10.000 €
  • Werkverkehr mit Domizil-Klausel
Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
  • (inkl. Privat-Haftpflicht als Familienversicherung für einen Inhaber o. Geschäftsführer)
Personen- u. Sachschäden mitversichert bis 5.000.000 €
Vermögensschäden mitversichert bis 200.000 €
 Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € je Schaden als vereinbart (außer Privat-Haftpflicht)

 


 

Warum zu uns?

 

Deshalb sind Sie bei uns in guten Händen

Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt: Entweder sind Sie bei Abschluss und im Schadensfall auf sich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder Sie haben einen Betreuer, der nicht Sie, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.

Nur bei einem Versicherungsmakler sind Sie der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.
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Ob es lediglich um die Absicherung eines einzelnen Risikos geht, oder...

...um die ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung des bestehenden Versicherungsschutzes (auch den Ihrer Angehörigen) - Sie allein bestimmen den Auftragsumfang!

Sie bestimmen, wie wir Ihre Dienstleistungen erbringen sollen

Ob persönlich bei uns im Büro, am Telefon, online oder per Mail - wir sind offen für alle Arten der Kommunikation.

 

Sie bestimmen, wie intensiv wir Sie beraten

Gerne sprechen wir einmal jährlich Ihr Versicherungspaket durch, ob es Veränderungen bei Ihnen, andere Sichtweisen zur Risikoeinschätzung oder bessere Produkte bzw. Anpassungsbedarf am Markt gibt - aber nur, wenn Sie dies wünschen und bei uns anfordern! Wir halten uns gerne zurück und informieren Sie z. B. nur durch Newsletter oder wenn Sie uns rufen. Wir gehen Ihnen nicht auf dem Wecker - sondern sind Ihr Berater in allen Versicherungsfragen.

Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönlichen Risiken,...

...planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Policen. Durch unsere Unabhängigkeit und den Zugriff auf eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen preis-/leistungsstarke Lösungen anbieten zu können.

Bei uns stehen Sie nicht im Regen, wenn der Schadens- und Leistungsfall eintritt

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Wir begleiten die Schadenregulierung von A-Z, wenn Sie es wünschen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Leistung erhalten, die Ihnen zusteht - ohne viel Aufwand. Versprochen!

Unsere Leistung ist nicht kostenlos, denn sie ist sehr wertvoll! Da jedoch...

...die Versicherer durch uns als Versicherungsmakler u. a. eigene Vertriebskosten sparen (z. B. gesellschaftseigene Vertreter, Banken, Werbung, Onlinevergleichsportale), ist es branchenüblich, dass die Versicherungsmakler eine sogenannte Maklercourtage erhalten. Ihnen entstehen neben der regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämie jedoch keine zusätzlichen Kosten für unser umfassendes Dienstleistungsangebot, sofern nicht separat für bestimmte Leistungen vorab eine Servicepauschale oder Honorar vereinbart wurde.

 

Um unseren Kunden maximalen Service bieten zu können, nutzen wir auch die Dienstleistungen der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA eG). Durch das "gemeinsame" Einkaufen der mehr als 2.600 Versicherungsmaklerbetrieben in ganz Deutschland, können wir Ihnen häufig Sonderkonditionen anbieten, die sich vom Markt abheben. Wir beachten bei unserer Produktauswahl auch die Erfahrungen der Kollegen in der Schadens- und Leistungsbearbeitung. Denn weder Sie noch wir wollen bei einem Versicherer abschließen, der nur deshalb günstig sein kann, weil er sich bei der Schadenregulierung knausrig zeigt.

Dank des Weiterbildungsangebots der VEMA eG können wir unser Fachwissen kontinuierlich auf einem aktuellen Stand halten und ggf. auch noch weiter ausbauen. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner in Versicherungsdingen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

Partner bzw. Genosse der VEMA eG können nur Partnerbetriebe werden, die bestimmte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Ein "VEMA-Makler" muss über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und nachweislich wirtschaftlich gesund sein. Auch müssen mehr als eine versicherungsfachlich kompetente Person im Team vorhanden sein, damit Sie als Kunde immer einen versierten Ansprechpartner zur Seite haben, der helfen kann - auch, wenn z. B. der Chef eines Maklerbüros krankheitsbedingt einmal länger ausfallen sollte. Wir erfüllen diese Aufnahmevoraussetzungen für Qualitätsmakler - einer der Gründe, weshalb Sie bei uns in guten Händen sind.

Kontaktieren Sie uns einfach und erleben Sie selbst, weshalb sich unsere vielen zufriedenen Kunden so gut aufgehoben fühlen.

 

 


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Versicherungsvermittlungs GmbH
Max-Planck-Str. 6-8
50858 Köln

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0221 / 959425-23

gh@wupv.de


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